Ist Pfefferspray erlaubt? Pfefferspray fällt international unter das Abkommen über biologische Waffen und ist seit 1972 als Kampfmittel bei internationalen Konflikten verboten, darf jedoch durch Polizei und andere staatliche Organe im Inneren eingesetzt werden. Pfefferspray wird grundsätzlich als Waffe bezeichnet, die entsprechend unter das Waffengesetz fällt, sofern kein erforderliches Prüfzeichen vorhanden ist. Damit Pfeffersprays in Deutschland überhaupt verkauft werden dürfen, drucken die Hersteller dieses Reizgases den Hinweis “nur zur Tierabwehr” oder “Tierabwehrspray” auf die Pfeffersprays.
Somit unterliegen diese Produkte diese Produkte nicht mehr dem Waffengesetz und können jedermann gekauft werden. Wichtig ist zudem, dass ein Pfefferspray das BKA oder PTB-Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt trägt. Wer sich ein Pfefferspray im Ausland kauft oder über das Internet bestellt, das kein BKA oder PTB-Prüfzeichen aufweist, macht sich in der Regel strafbar, denn diese Pfeffersprays werden als Waffen nach § 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG bezeichnet, deren vorsätzlicher (oder fahrlässiger) Besitz nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 (Abs. 4) WaffG strafbar ist.
Die Mitnahme bei Versammlungen (z.B. Volksfeste, Demonstrationen, Sportereignisse) – und selbst oder auf dem Hin- oder Rückweg zu einer Veranstaltung, die unter das Versammlungsgesetz fällt, werden in Deutschland als Verstoß gegen das Waffenverbot bestraft. Pfeffer- oder Tierabwehrspray ist übrigens nach Angaben der Hersteller in erster Linie für Sportler und Wanderer gedacht, die sich viel an der frischen Luft aufhalten und dabei Gefahr laufen von freilaufenden Hunden oder anderen Tieren angegriffen zu werden.
Ist Pfefferspray erlaubt oder ist der Einsatz illegal?
Wer sich ein Pfefferspray zur Verteidigung kauft, sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Einsatz gegen Menschen eine gefährliche Körperverletzung darstellt. Sie sollten sich immer darüber im Klaren sein, dass der Einsatz gefährlich ist und die enthaltenen Reizstoffe in dieses Sprays bereits zu mehreren Todesfällen geführt haben. In Deutschland darf ein derartiges Spray grundsätzlich nur zur Abwehr gegen Tiere verkauft werden und Sie sollten beim Einsatz gegen Menschen in jedem Fall die geltende Gesetzeslage beachten. Natürlich ist die Verwendung von Pfefferspray (wenn überhaupt) nur in einer Notsituation und zur Selbstverteidigung bei einem rechtswidrigen Angriff möglich und in diesem Fall auch nicht unter Strafe gestellt.
Zur Tierabwehr dürfen diese Produkte dennoch in Ladengeschäften verkauft werden und sind auch problemlos im Internet zu bestellen. Pfefferspray darf nur in Notwehr eingesetzt werden, was wiederum bedeutet, dass Sie ein Pfefferspray nur dann einsetzen dürfen, wenn Sie persönlich angegriffen werden. Wer also zufällig eine Dose dieses Tierabwehrsprays in der Tasche hat und keine andere Möglichkeit hat, sich aus dieser Notsituation zu befreien, kann sich auch mit diesem Tierabwehrspray gegen einen rechtswidrigen Angriff zur Wehr setzen.
Pfefferspray Wirkung beim Einsatz gegen Menschen
Wird Pfefferspray gegen Menschen eingesetzt, kann es durch die Inhaltsstoffe zu schweren gesundheitlichen Folgen kommen und der Einsatz von Pfefferspray kann unter anderem zu einer Entzündungsreaktion mit intensiver Hautrötung und Anschwellung der betroffenen Hautstellen führen, wobei diese Wirkung bis zu einer Stunde anhalten kann.
Gelangt der Reizstoff in die Augen eines Menschen führt dieses zu einem sofortigen Lidschluss aufgrund heftiger Schmerzen und einer Schwellung und Rötung der Augenbindehaut, was wiederum einen starken Tränenfluss sowie eine zeitweise Erblindung bis zu 30 Minuten verursacht. Sollte ein derartiges Tierabwehrspray gegen einen Träger von Kontaktlinsen eingesetzt werden, so sind weitere Reaktionen möglich, da zwischen der Kontaktlinse und der Hornhaut ein sogenanntes Reizstoffdepot entstehen könnte.
Die Atemwegsreizungen von Pfefferspray führen zu unkontrollierten Hustenanfällen, Atemnot und Sprachschwierigkeiten, wobei diese Symptome bis zu 15 Minuten andauern können und zudem zu Verkrampfungen des Oberkörpers führen, welches bei betroffenen Personen zu unkontrollierten Zuckungen führen kann oder den Körper zwingt, sich nach vorne zu krümmen. Legale Pfeffersprays, welche eindeutig als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, dürfen gegenwärtig (Stand: April 2018) in Deutschland nach wie vor ohne Altersbeschränkung verkauft und besessen werden, so dass auch Jugendliche ein Pfefferspray bei sich tragen dürfen.
Dieser Artikel stellt natürlich keine Rechtsberatung dar und wer mit dem Gedanken spielt, sich oder Mitgliedern seiner Familie ein Pfefferspray zum Selbstschutz zu kaufen, sollte im Vorfeld auf jedem Fall einen Rechtsanwalt konsultieren, um sich im Zweifelsfall rechtlich abzusichern. Wenn Pfefferspray jedoch ohne Vorliegen einer Notwehrsituation gegen Menschen eingesetzt wird, so macht sich der Täter wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 StGB strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe von maximal 10 Jahren rechnen.