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	<title>NetNeo Computer News</title>
	<link>http://www.netneo.de</link>
	<description>Aktuelles rund um DSL und VoIP sowie Wlan und Computer im Allgemeinen :-)</description>
	<pubDate>Mon, 08 Oct 2007 11:15:16 +0000</pubDate>
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		<title>KaZaA User zu 220.000 $ Strafe verurteilt</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Oct 2007 11:12:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Computer]]></category>

		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Nutzerin der Tauschb&#246;rse KaZaA ist von der Jury eines Gerichts im US-Bundesstaat Minnesota wegen der Bereitstellung von 24 Songs zu einer Rekordstrafe in H&#246;he von 220.000 US-Dollar verurteilt worden. Die Geschworenen im Fall Capitol Records v. Jammie Thomas sahen, alleine in der Bereitstellung der digitalen Musikdateien, einen Versto&#223; gegen die US-Copyright-Gesetze&#8230; Kl&#228;ger war der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="teaser"><!--content-->Eine Nutzerin der Tauschb&#246;rse KaZaA ist von der Jury eines Gerichts im US-Bundesstaat Minnesota wegen der Bereitstellung von 24 Songs zu einer Rekordstrafe in H&#246;he von 220.000 US-Dollar verurteilt worden. Die Geschworenen im Fall Capitol Records v. Jammie Thomas sahen, alleine in der Bereitstellung der digitalen Musikdateien, einen Versto&#223; gegen die US-Copyright-Gesetze&#8230; Kl&#228;ger war der m&#228;chtige US-Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA). Er warf der Frau vor, insgesamt &#252;ber 1.700 Songs, bei denen die Verwertungsrechte von Plattenfirmen wie Virgin Records oder Sony BMG Music Entertainment gehalten werden, &#252;ber die Tauschb&#246;rse KaZaA anderen Nutzern in ihrem Shared-Ordner zum Download angeboten zu haben. Die beklagte Nutzerin bestritt jedoch in der Verhandlung die Vorw&#252;rfe. Bei diesem Prozess handelte es sich um die erste Filesharing-Klage, die in den USA vor einem Schwurgericht verhandelt wurde. Bislang wurden geltend gemachte Rechtsverletzungen durch die Nutzung von Tauschb&#246;rsen fast immer im Wege der au&#223;ergerichtlichen Einigung zwischen der RIAA und den Betroffenen abgegolten. Dabei mussten sich die Nutzer zumeist verpflichten, mehrere tausend Dollar Strafe zu bezahlen und nie wieder durch den Tausch von gesch&#252;tzten Musikdateien gegen das Copyright zu versto&#223;en. Das Schwurgericht sah bei den geltend gemachten Verst&#246;&#223;en aber nur in 24 F&#228;llen den Nachweis erbracht, dass die Dateien tats&#228;chlich auch von der Beklagten bereitgestellt wurden. Dabei konnte ihr im Prozess sowohl die richtige IP-Adresse als auch die MAC-Adresse ihrer Netzwerkkarte eindeutig zugeordnet werden. Ferner hatte sich die Beklagte mit einer identifizierbaren E-Mail-Adresse und dem von ihr bereits in der Vergangenheit immer wieder verwendeten Nutzernamen &#8220;tereastarr&#8221; bei der Tauschb&#246;rse KaZaA angemeldet. In der Begr&#252;ndung des Urteils ist das Gericht weitestgehend den vorgebrachten Argumenten der Musikindustrie gefolgt. F&#252;r einen Versto&#223; gegen die Copyright-Gesetze reicht danach schon die blo&#223;e Bereitstellung der Dateien aus. Ein Download durch andere Nutzer, der zu einem Tausch von Musik oder zu einer Verbreitung der gesch&#252;tzten Werke gef&#252;hrt h&#228;tte, ist nach Ansicht des Gerichts zur Erf&#252;llung des Tatbestands nicht mehr n&#246;tig. Dementsprechend musste die klagende Musikindustrie diesen schwierig zu erbringenden Beweis auch nicht mehr f&#252;hren. Vor den Geschworenen f&#252;hrte der Vertreter der Anklage Richard Gabriel aus: <em>&#8220;Wir haben nicht zu beweisen, wer die Datei von der Angeklagten bekommen hat.&#8221;</em> Zuvor hatte die Verteidigung in ihrem Schlusspl&#228;doyer auf der Unschuld der Beklagten bestanden. Rechtsanwalt Brian Toder wies darauf hin, dass zwar die ganze Zeit von Rechtsverletzungen durch die Verwendung des Nutzernamens und der identifizierten IP-Adresse gesprochen werde, die Anklage aber nicht den Beweis gef&#252;hrt habe, dass die Beklagte daf&#252;r verantwortlich sei. Ferner habe sie die gesch&#252;tzten Dateien auch nie verschickt. Das Gericht sah die Vorw&#252;rfe als erwiesen an und verurteilte die Nutzerin zu <strong>9.250,- US-Dollar Schadensersatz pro bereitgestellte Datei</strong>. Dabei konnte die Jury einen Strafrahmen, der sich zwischen 750,- und 30.000,- US-Dollar pro Copyright-Verletzung in Tauschb&#246;rsen bewegt, aussch&#246;pfen. Der in den USA &#252;bliche abschreckende Schadensersatz beruht in diesem Fall auf dem seit 1999 geltenden &#8220;Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Act&#8221;. Bei besonders schweren Copyright-Verst&#246;&#223;en im Internet kann dabei sogar Schadensersatz bis zu einer H&#246;he von 150.000 US-Dollar pro Fall gefordert werden. In F&#228;llen, bei denen eine H&#246;he des Schadensersatzes gesetzlich festgeschrieben ist (&#8221;statutory damages&#8221;), muss dann vor Gericht nicht bewiesen werden, ob der Schaden tats&#228;chlich auch in der geforderten H&#246;he entstanden ist. Nach Angaben der RIAA wurden seit 2003 bereits &#252;ber 26.000 Filesharing-Klagen gegen Nutzer angestrengt. Dies ist der erste Fall, in dem sich die Beklagte weigerte, vor Prozessbeginn einer au&#223;ergerichtlichen Einigung zuzustimmen. Das Urteil des Gerichts wird von Beobachtern nun als Grundsatzentscheidung bewertet, die in Zukunft die Beweisf&#252;hrung der Rechteinhaber stark vereinfachen k&#246;nnte. Der RIAA-Anwalt Gabriel sieht im Urteil des Gerichts einen wegweisenden Erfolg. Gegen&#252;ber der Nachrichtenagentur AP erkl&#228;rte er: <em>&#8220;Das hier sendet eine klare Botschaft (&#8230;). Der Download und das Verteilen unserer Musik ist nicht in Ordnung.&#8221;</em> Jedoch d&#252;rfte auch die RIAA wenig Interesse an vielen weiteren Urteilen dieser Art haben. Zwar hat sie in diesem Fall Recht bekommen und zudem noch Anspruch auf einen hohen Schadensersatz, doch bleibt zu bezweifeln, ob die Beklagte die Strafe jemals wird bezahlen k&#246;nnen. Das Urteil dient aus Sicht der Musikindustrie deswegen auch vielmehr der Abschreckung vor der Nutzung von P2P-Tauschb&#246;rsen. Diese Strategie verfolgt der Branchenverband jedoch bereits seit Jahren, ohne dass die Zahl der Tauschb&#246;rsennutzer und die getauschte Anzahl gesch&#252;tzter Dateien gesunken ist. Nach dem Ergebnis einer Untersuchung der US-B&#252;rgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) ist die Anzahl der Nutzer sogar deutlich gestiegen.</p>
<p class="teaser"><em>(Quelle: Golem.de)</em><!--/content--><!--/content--></p>
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		<title>LKA Bayern bespitzelt VoIP Telefonate</title>
		<link>http://www.netneo.de/bereich-computer/lka-bayern-bespitzelt-voip-telefonate/2007-10-08/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Oct 2007 09:29:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Computer]]></category>

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		<description><![CDATA[Das bayerische Landeskriminalamt hat einen Bericht zur&#252;ckgewiesen, es w&#252;rde mithilfe von Trojanern Lauschsoftware zum Abh&#246;ren von Internet-Telefonaten auf privaten PCs installieren. &#8220;Das w&#252;rde technisch keinen Sinn machen&#8221;, erkl&#228;rte ein Sprecher der Beh&#246;rde gegen&#252;ber tagesschau.de. Gleichzeitig r&#228;umte er aber ein, dass das LKA via Voice over IP (VoIP) gef&#252;hrte Gespr&#228;che weniger als zehn Mal belauscht habe. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="left">Das bayerische Landeskriminalamt hat einen Bericht zur&#252;ckgewiesen, es w&#252;rde mithilfe von Trojanern Lauschsoftware zum Abh&#246;ren von Internet-Telefonaten auf privaten PCs installieren. &#8220;Das w&#252;rde technisch keinen Sinn machen&#8221;, erkl&#228;rte ein Sprecher der Beh&#246;rde gegen&#252;ber tagesschau.de. Gleichzeitig r&#228;umte er aber ein, dass das LKA via Voice over IP (VoIP) gef&#252;hrte Gespr&#228;che weniger als zehn Mal belauscht habe. Dies sei &#8220;nur in F&#228;llen schwerster Straftaten und mit richterlicher Genehmigung&#8221; erfolgt. Die Datenpakete seien dabei auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern abgefangen worden. Der Spiegel hatte am gestrigen Samstag vorab gemeldet, dass das LKA Bayern und das Zollkriminalamt im Rahmen einer so genannten Quellen-Telekommunikations&#252;berwachung (TK&#220;) Internet-Telefonate abh&#246;ren w&#252;rden. Daf&#252;r werde dieselbe Technik angewandt wie bei den geplanten, heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen&#8230;.</p>
<p align="left"><em><strong>Hierzu schreibt die &#8220;Junge Welt&#8221; heute:<br />
</strong></em>&#8220;&#8230;Das Bayerische Landeskriminalamt und der Zollfahndungsdienst schleichen sich mit Spionageprogrammen in die Computer von Verd&#228;chtigen ein, um ihre Internet-Telefonate zu &#252;berwachen. Dies ergibt sich nach einem Spiegel-Bericht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage. Bundesinnenminister Wolfgang Sch&#228;uble (CDU) hatte die Onlinedurchsuchung von Computern im April bis auf weiteres wegen einer fehlenden Gesetzesgrundlage gestoppt. Wie sich nun herausstellte, werden die Sp&#228;hprogramme bei Internet-Telefonaten aber weiter genutzt, um sie noch vor der Verschl&#252;sselung abh&#246;ren zu k&#246;nnen&#8230;&#8221;</p>
<p align="left"><strong><em>Der K&#246;lner Stadt Anzeiger wird da schon etwas detaillierter uns schreibt:</em></strong><br />
&#8220;&#8230; Die Zollfahndung setzt bereits heute Spionagesoftware ein, um Internet-Telefonate abzuh&#246;ren. Dies teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz mit. Im Bereich des Zollfahndungsdiensts, zu dem unter anderem das Zollkriminalamt in K&#246;ln-Dellbr&#252;ck geh&#246;rt, „laufen derzeit erstmalig zwei Ma&#223;nahmen einer Quellen-TK&#220;“, so die Regierungsauskunft. Von Quellen-TK&#220; spricht man, wenn die Telekommunikations-&#220;berwachung (TK&#220;) nicht beim Betreiber des Telefonnetzes, sondern direkt auf einem der beteiligten Computer stattfindet. Dabei wird die gleiche Software wie beim heimlichen Aussp&#228;hen von Computer-Festplatten benutzt. Die Quellen-TK&#220; setzt an, bevor die Daten verschl&#252;sselt werden, zum Beispiel am Mikrofon des Computers oder bei der Tasteneingabe. Diskutiert wird &#252;ber diese M&#246;glichkeit schon seit l&#228;ngerem, aber hiermit erkl&#228;rte die Bundesregierung erstmals, dass die Software bereits angewandt wird. Und weil hier die gleiche Hacker-Software - Kritiker sprechen vom Bundestrojaner - benutzt wird wie beim heimlichen Aussp&#228;hen von Computer-Festplatten, wei&#223; man nun, dass der Staat auch hierzu technisch durchaus in der Lage w&#228;re. Innenminister Sch&#228;uble h&#228;lt die Quellen-TK&#220; f&#252;r zul&#228;ssig. Justizministerin Zypries (SPD) pr&#252;ft seit Monaten, ob sie das auch so sieht. Dieter Wiefelsp&#252;tz, der innenpolitische Sprecher der SPD, protestierte am Sonntag gegen die Praxis der Zollfahndung. „Aus meiner Sicht braucht man daf&#252;r eine eigene Rechtsgrundlage.“ Auch FDP-Frau Piltz und Petra Pau von der Linksfraktion sehen den Zoll auf „rechtlich nicht gedecktem Terrain“. Erstaunlich ist, dass gerade die Zollfahndung vorprescht. „Dort geht es doch um Schmuggel, Schwarzarbeit und Steuerdelikte, nicht aber um Terrorismus“, wundert sich FDP-Frau Piltz. Dagegen haben das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei nach Angaben der Regierung bisher noch keine Quellen-TK&#220; durchgef&#252;hrt. Selbst w&#228;hrend der mehrmonatigen &#220;berwachung der islamistischen Bombenbastler um Fritz G. sei keine Quellen-TK&#220; angewandt worden, hatte j&#252;ngst auch BKA-Chef J&#246;rg Ziercke dem „K&#246;lner Stadt-Anzeiger“ gesagt. Ob Geheimdienste wie der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst bereits Internet-Telefonate mit Quellen-TK&#220; abh&#246;ren, lie&#223; die Bundesregierung offen. Wie der „Spiegel“ am Wochenende meldete, soll auch das bayerische Landeskriminalamt bereits in mehreren F&#228;llen auf den Computern von Verd&#228;chtigen Hacker-Software installiert haben, um Internet-Gespr&#228;che abzufangen. Der LKA-Sprecher Ludwig Waldinger hat diese Meldung gegen&#252;ber „tagesschau.de“ inzwischen teilweise dementiert. Zwar habe das Landeskriminalamt in weniger als zehn „F&#228;llen von schwersten Straftaten und mit richterlicher Genehmigung“ &#252;ber das Internet gef&#252;hrte Gespr&#228;che von Verd&#228;chtigen abgeh&#246;rt. Dabei sei aber keine Abh&#246;r-Software auf den Computern der Verd&#228;chtigen installiert worden, es l&#228;ge damit gar keine Quellen-TK&#220; vor. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes im Februar ist klar, dass die Polizei Festplatten von Computern nur mit einer ausdr&#252;cklichen gesetzlichen Erlaubnis durchsuchen darf. CDU / CSU und SPD verhandeln seit Monaten dar&#252;ber. F&#252;r die Quellen-TK&#220; hielt Innenminister Sch&#228;uble bisher kein neues Gesetz f&#252;r erforderlich, weil es ja nur um das Abh&#246;ren von Telefongespr&#228;chen gehe. Am Sonntag hat sich SPD-Experte Dieter Wiefelsp&#252;tz aber erstmals festgelegt, dass die SPD hierf&#252;r eine Regelung verlangt - was die Verhandlungen weiter erschwert. Manches spricht daf&#252;r, eine eigene Rechtsgrundlage f&#252;r die Quellen-TK&#220; zu schaffen. So wird das Mikrofon des Computers nicht nur f&#252;r Telefonate benutzt, sondern zum Beispiel auch zum Aufsprechen eigener Memos. Und die Tastatur dient nicht nur zum Tippen von E-Mails, sondern auch von Texten, die lediglich auf dem eigenen Computer gespeichert werden sollen. Der staatliche Zugriff l&#228;sst sich eben nicht exakt auf Telekommunikation begrenzen&#8230;&#8221;</p>
<p align="left"><strong><em>Die TAZ schreibt zum gleichen Thema:<br />
</em></strong>&#8220;&#8230;Der Zollfahndungsdienst setzt bereits heute Spionagesoftware ein, um Internettelefonate abzuh&#246;ren. Dies erkl&#228;rte jetzt die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz. Im Bereich der Zollfahndung, zu der unter anderem das Zollkriminalamt in K&#246;ln geh&#246;rt, &#8220;laufen derzeit erstmalig zwei Ma&#223;nahmen einer sogenannten Quellen-TK&#220;&#8221;, vom Richter genehmigt, so die Regierungsauskunft. Unter Quellen-TK&#220; wird die &#220;berwachung von Telekommunikation, also Telefongespr&#228;chen und E-Mail-Verkehr, direkt auf einem der beteiligten Computer verstanden. Innenminister Wolfgang Sch&#228;uble (CDU) h&#228;lt die Quellen-TK&#220; f&#252;r notwendig, weil Internettelefonate, zum Beispiel via Skype, verschl&#252;sselt erfolgen und nach Regierungsansicht nicht auf normalem Weg abgeh&#246;rt werden k&#246;nnen<em>. </em>Die Quellen-TK&#220; setzt an, bevor die Daten verschl&#252;sselt werden, zum Beispiel am Mikrofon des Computers oder bei der Tasteneingabe. Brisant ist die Quellen-TK&#220;, weil genau die gleiche Technik wie bei der heimlichen Onlinedurchsuchung von Computer-Festplatten angewandt wird. Dies r&#228;umt auch die Bundesregierung ein: &#8220;Die Ma&#223;nahmen zur Aufkl&#228;rung des Zielsystems, zur Aufbringung und L&#246;schung des Programms, zur Verschl&#252;sselung und zur Ausleitung der Daten erfolgen bei der Online-Durchsuchung und bei der Quellen-TRK&#220; nach den gleichen technischen Prinzipien&#8221;, hei&#223;t es in dem der taz vorliegenden Regierungsschreiben. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom vergangenen Februar ist klar, dass die Polizei derzeit keine Rechtsgrundlage f&#252;r die Onlinedurchsuchungen hat. Anders sei es, so Sch&#228;uble, bei der Quellen-TK&#220;. Hier gelte die ganz normale Befugnis zur Telefon- und E-Mail-&#220;berwachung. Justizministerin Zypries (SPD) pr&#252;ft seit Monaten, ob sie das auch so sieht. Dieter Wiefelsp&#252;tz, der innenpolitische Sprecher der SPD, protestierte gestern gegen die Praxis der Zollfahndung. &#8220;Aus meiner Sicht braucht man daf&#252;r eine eigene Rechtsgrundlage.&#8221; Auch Petra Pau (Die Linke) sieht den Zoll auf &#8220;rechtlich nicht gedecktem Terrain&#8221;. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP, wundert sich, warum gerade die Zollfahndung die Quellen-TK&#220; braucht: &#8220;Dort geht es um Schmuggel, Schwarzarbeit und Steuerdelikte, nicht aber um Terrorismus.&#8221; Nach Angaben der Bundesregierung haben das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei bisher noch keine Quellen-TK&#220; durchgef&#252;hrt. Ob Geheimdienste wie der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst bereits Internettelefonate mit Quellen-TK&#220; abh&#246;ren, lie&#223; die Bundesregierung offen. Dar&#252;ber werde nur in den geheimen Kontrollgremien des Bundestags berichtet. Keine Ausk&#252;nfte machte die Bundesregierung auch zu Quellen-TK&#220;-Ma&#223;nahmen im Bereich der L&#228;nder. Wie der <em>Spiegel</em> meldete, soll auch das bayerische Landeskriminalamt bereits in mehreren F&#228;llen auf den Computern von Verd&#228;chtigen Hacker-Software installiert haben, um Internetgespr&#228;che abzufangen. Der LKA-Sprecher Ludwig Waldinger hat diese Meldung gegen&#252;ber tagesschau.de inzwischen teilweise dementiert. Zwar habe das Landeskriminalamt in weniger als 10 &#8220;F&#228;llen von schwersten Straftaten und mit richterlicher Genehmigung&#8221; &#252;ber das Internet gef&#252;hrte Gespr&#228;che von Verd&#228;chtigen abgeh&#246;rt. Dabei sei aber keine Abh&#246;r-Software auf den Computern der Verd&#228;chtigen installiert worden, es l&#228;ge damit gar keine Quellen-TK&#220; vor. F&#252;r die Notwendigkeit einer eigenen Quellen-TK&#220;-Rechtsgrundlage spricht zweierlei. Zum einen muss dabei der Computer via Internet oder auf anderem Wege heimlich manipuliert werden. Das ist ein st&#228;rkerer Eingriff, als den Datenfluss bei der Vermittlung der Telekom abzugreifen. Au&#223;erdem l&#228;sst sich bei der Quellen-TK&#220; der Zugriff nicht exakt auf Telekommunikation begrenzen. Auch wenn nur &#8220;Voice-, Video- und Textmeldungen&#8221;, so die Bundesregierung, protokolliert werden, so wird das Mikrofon des Computers eben nicht nur f&#252;r Telefonate benutzt, sondern zum Beispiel auch zum Aufsprechen eigener Memos. Und die Tastatur dient nicht nur zum Tippen von E-Mails, sondern auch von Texten, die lediglich auf dem eigenen Computer gespeichert werden sollen. CDU/CSU verhandeln schon seit Monaten, wie eine gesetzliche Regelung der Onlinedurchsuchung aussehen k&#246;nnte, Teile der SPD wollen ganz auf diese Ma&#223;nahme verzichten. Wenn auch f&#252;r die Quellen-TK&#220; eine gesetzliche Erm&#228;chtigung n&#246;tig ist, verbessert dies die Verhandlungsposition der SPD. Am kommenden Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht &#252;ber das nordrhein-westf&#228;lische Verfassungsschutzgesetz verhandeln, das bisher einzige Gesetz in Deutschland, das Onlinedurchsuchungen ausdr&#252;cklich zul&#228;sst &#8230;&#8221;</p>
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